| DIE EUROPÄISCHEN
GREENLIGHT-PROGRAMM-RICHTLINIEN |
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Das GreenLight-Programm
– Umfang und
Ziele
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Das GreenLight-Programm
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Auswahlkriterien
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Die
GreenLight-Programm-Richtlinien
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Partnerschaftsanträge an die Kommission
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Partneranerkennung
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Anmeldeformular
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1. Das GreenLight-Programm
– Umfang und Ziele
Das beschleunigte Eindringen effizienter Beleuchtung in kommerzielle
und öffentliche
Gebäude sowie beleuchtete Außenflächen spielt eine Hauptrolle bei der Erreichung des
CO2 -Minderungsziels
der Gemeinschaft und trägt gleichzeitig zur Verringerung der Abhängigkeit
von Energieimporten,
zur Schaffung von Geschäftsfeldern für die Industrie der
Europäischen Union und zu verbesserten Arbeitsbedingungen bei.
Die im Energieeffizienz-Aktionsplan dargelegte umfassende Strategie
enthält das GreenLight-Programm, das dazu bestimmt ist, das Eindringen
effizienter Beleuchtung im Tertiärbereich zu erleichtern. Der notwendige
Trend zu erhöhten privaten Investitionen in effiziente Beleuchtung
wird sichtbar durch Öffentlichkeitsarbeit angeregt, wobei der Schwerpunkt
öffentlicher Förderprogramme auf der Zielsetzung des GreenLight-Programms
liegt und das Bewusstsein der Öffentlichkeit geweckt werden soll.
Das im Jahr 2000 gestartete GreenLight Programm
dient als Katalysator für die Entwicklung von effizienten
Beleuchtungsschlüsselsektoren, sendet deutliche Signale für eine stärkere
Nutzung von effizienter Beleuchtung und regt Investitionen an.

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2. Das GreenLight-Programm
Das GreenLight-Programm ist ein freiwilliges Programm, in dem sich private
und öffentliche Organisationen und Unternehmen verpflichten, die Beleuchtung
in ihren vorhandenen Räumen überall dort zu modernisieren, wo
die Energieeinsparungen die Investition rechtfertigen, und in Neubauten
bestverfügbare effiziente Beleuchtungssysteme zu installieren. Die
Ziele des GreenLight-Programms für eingetragene Programmteilnehmer
(Partner) sind:
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Modernisierung ihrer Beleuchtung in vorhandenen Einrichtungen und
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Bau aller neuen Einrichtungen mit energiesparender Technologie, , somit
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Verringerung der Betriebskosten
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Verbesserung der Lichtqualität und Mitarbeiterproduktivität
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dabei Verhinderung der Emission von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen
und
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Verbesserung der wirtschaftlichen Leistung der Programmteilnehmer.
Das GreenLight-Programm wurde entwickelt, um kommerzielle und öffentliche
Unternehmen zur Modernisierung von Beleuchtungssystemen zumotivieren. Obwohl
die Teilnahme keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen mit sich bringt,
verlangt der Beitritt zum Programm ein starkes Engagement und einen grundlegenden
Beitrag zu den Zielen des GreenLight-Programms. Der Beitritt erfolgt über
eine Anmeldung, wobei sich die betreffende Institution, Organisation oder
Firma verpflichtet, die Auflagen des GreenLight-Programms zu erfüllen.
Partner können das GreenLight-Logo benutzen, und ihre diesbezüglichen
Aktivitäten können in andere verwandte Verkaufsförderungsaktivitäten
wie verliehene Preise, Kataloge, Werbetätigkeit etc. einbezogen werden.
Die Liste der GreenLight-Programmpartner einschließlich einer
Beschreibung ihres speziellen Beitrags zum GreenLight-Programm wird flächendeckend
veröffentlicht (Broschüre, Internet etc.)
Die Partnerschaft umfasst auch die geplante Überwachung und Berichterstattung
über die einschlägigen Maßnahmen.

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3. Auswahlkriterien
Jede Institution, Firma oder Organisation, sowohl öffentlich als
auch privat, die zu den Zielen des GreenLight-Programms beitragen möchte,
kann ein GreenLight-Programmpartner werden. Die verwaltungstechnischen
Verfahren und Richtlinien werden so sein, dass sie eine breitgefächerte
Mitgliedschaft überzeugter Teilnehmer am GreenLight-Programm
ermöglichen. Um jedoch die Glaubwürdigkeit der Partnerschaft
zu gewährleisten, wurden einige Auswahlkriterien in Form der vorliegenden
Richtlinien erarbeitet. Darüber hinaus wird die Einhaltung dieser
Richtlinien durch die Partner überprüft. Im Allgemeinen soll
das System so unkompliziert und leicht wie möglich sein.

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4. Die GreenLight-Programm-Richtlinien |
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| 1. Jeder Partner benennt einen Geschäftsführer,
der für die Sicherung der Programmdurchführung und die gesamte
Kommunikation mit der Europäischen Kommission oder ihren für
das Programm designierten Vertretern (z.B. nationale Energiebehörden¹)
verantwortlich ist. Der Geschäftsführer ist dafür verantwortlich,
sicherzustellen, dass Managementsysteme zur Durchführung des Programms
geschaffen werden, wobei der obersten Geschäftsleitung der Organisation
über den Fortschritt berichtet wird und Berichte für die Europäische
Kommission erstellt werden. |
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| 2. Jeder Partner² verpflichtet sich, entweder:
mindestens 50% des gesamten, in seinem Besitz befindlichen oder
langfristig angemieteten (5 Jahre oder länger) förderungswürdigen
(vorbehaltlich der Rentabilitätskriterien: siehe Punkt
8) Raumes mit besten verfügbaren Beleuchtungstechnologien zu
modernisieren, insbesondere:
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a) magnetische Vorschaltgeräte durch elektronische zu ersetzen
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b) Einfachphosphorlampen durch Dreibandenleuchtstoffröhrenzu ersetzen
-
c) zusätzlich Bewegungsmelder, Tageslichtsensoren oder sonstige Regler
zu installieren
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d) Beleuchtungskörper mit zusätzlichen Reflektoren nachzurüsten,
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e) neue Beleuchtungskörper einzusetzen und/oder Beleuchtungskörper
zu verlegen/entfernen,
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f) Glühlampenbeleuchtung durch Leuchtstofflampenbeleuchtung vorzugsweise
für A-ausgelegte Kompaktleuchtstofflampen oder andere Hochleistungssysteme
zu ersetzen
-
g) jede andere Art von Maßnahmen zur Einsparung von Beleuchtungsenergie.
Der Einsatz solcher Systeme sollte verhindern, dass Licht brennt, wenn
es nicht gebraucht wird, dass unnötig Licht verbraucht wird und dass
verstärkt Tageslicht genutzt wird.
Oder den Gesamtstromverbrauch zur Beleuchtung des in seinem Besitz
befindlichen oder langfristig angemieteten (5 Jahre oder länger) Raumes
durch Verwendung bester verfügbarer Beleuchtungstechnologien um mindestens
30
% zu verringern. |
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| 3. Insgesamt sollte mit der Modernisierung angestrebt werden,
die Beleuchtungsqualität entsprechend den bestehenden Normvorgaben
und ergonomischen Empfehlungen zu erhalten und möglichst zu verbessern. |
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| 4. Modernisierungen sollten innerhalb von fünf Jahren
nach Beitritt zum Programm erfolgt sein. Eine Pilot3 -Modernisierung muss
innerhalb eines Jahres nach Beitritt zum Programm erfolgt sein. Eine förderungswürdige
Pilot-Modernisierung ist entweder ein Gebäude oder mindestens 3000
m2. |
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5. Jeder Partner legt jährlich ab dem Beginn seiner Teilnahme
am Programm ein Papier vor, das folgende Informationen enthält:
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a) die zur Modernisierung im kommenden Jahr vorgesehene Fläche (in
Quadratmetern und Prozent) zusammen mit der Bezugs (Ausgangs)-Leistung
und Beleuchtungsstärke sowie dem Energieeinsatz (jährliche aufgabenorientierte
Aufstellung) und den prognostizierten/erwarteten Stromeinsparungen;
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b) die modernisierte Grundfläche mit den entsprechenden Nachmodernisierungs-Prüfdaten
und der Bezugs (Ausgangs)-Leistung, der Beleuchtungsstärke und den
erzielten Stromeinsparungen (jährlicher Fortschritt).
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c) Der Partner legt außerdem zu Beginn des ersten Jahres eine
Liste und Beschreibung aller im Rahmen von GreenLight zu betrachtenden
Einrichtungen vor. Der Partner kann zu diesem Zeitpunkt auch eine Liste
der Prüfdaten (wie vorstehend) für den bis maximal drei Jahre
vor Beitritt zum GreenLight-Programm modernisierten Bereich vorlegen.
Diese Sanierungsmaßnahmen werden dann auf die im Rahmen der Green-Light-Programm-Richtlinien zu erreichenden Stromeinsparungen gutgeschrieben
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| 6. Jeder Partner erstellt eine Dokumentation für mindestens
ein Vorzeigegebäude, auf das die Europäische Kommission mit Angaben
über den Ausgangsenergieeinsatz, die erfolgten Maßnahmen und
den Energieeinsatz nach Modernisierung verweisen kann. Die Europäische
Kommission erstellt Schätzungen der verhinderten Schadstoffbelastung. |
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| 7. An jedem Gebäude, das modernisiert wird, bringt der
Partner gut sichtbar ein von der Europäischen Kommission gestaltetes
Schild an, das auf die Modernisierung und den Umweltbeitrag hinweist. |
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8.
Zur Feststellung, ob eine energiesparende
Beleuchtungsinvestition den Rentabilitätstest besteht, kann der Partner
als Kriterium entweder (1) einen über einen Zeitraum von 15 Jahren
errechneten internen Zinsfuß4 von 20 % oder alternativ (2) die
Lebenszyklus-Minimalkostenregel5 über die Projektlaufzeit (mindestens
5 Jahre) wählen. Wenn ein Partner unter Berücksichtigung seiner
wirtschaftlichen Lage den Mindestraumvorgaben oder Verringerungen der Gesamtbeleuchtungsenergie
nicht entsprechen kann, kann er aus dem Programm ausscheiden und ohne Weiteres
wieder beitreten, wenn sich seine Situation ändert. Da das Programm
darauf abzielt, den Energieeinsatz und die Treibhauserwärmung zu verringern
und Partnern größtmögliche Anerkennung zu verschaffen,
ist es wesentlich zu gewährleisten, dass alle Teilnehmer diese Ziele
auch wirklich erreichen.
Der interne Zinsfuß ist der Zinssatz, der
den Zeitwert zukünftig erwarteter Cash-Flows mit den Anschaffungskosten
des Projekts gleichsetzt. In Prozent ausgedrückt, kann der interne
Zinsfuß leicht mit Kreditzinsen verglichen werden, um die Rentabilität
einer Investition zu ermitteln. Für einen Strom gleicher Cash-Flows
entspricht ein interner Zinsfuß von 20 % über einen Zeitraum
von 15 Jahren einer Amortisationszeit von 4,7 Jahren.
Die Lebenszyklus-Minimalkostenregel besteht in der Akzeptierung
einer energiesparenden Beleuchtungsinvestition, wenn der resultierende
Kapitalwert der Investition über oder gleich 0 ist. Der Kapitalwert
ist der gesamte Cash-Flow, den das Projekt über seine Lebenszeit erzeugt,
einschließlich Anschaffungskosten (negativ angerechnet), wobei auf
Cash-Flows diskontiert wird, die in Zukunft eintreten (Geldeinsparungen,
positiv angerechnet).
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| 9. Partner können jederzeit ohne Nachteil aus dem Programm
ausscheiden. |
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| 10. Bei allen im Rahmen des Programms durchgeführten Maßnahmen
und Projekten ist die Einhaltung von Gemeinschafts-, nationalen und lokalen
Vorschriften obligatorisch. |
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| 11. Alle neuen Installationen sind so zu wählen, dass
es keine Alternativinstallation gibt, die: (1) die durch die gewählte
Installation erbrachte Beleuchtungsqualität erhalten oder verbessern
würde und (2) weniger Strom verbraucht und (3) eine zusätzliche
Investition darstellen würde, die den Rentabilitätstest in vorstehendem
Punkt
8 bestehen würde.
1Liste und Anschrift der nationalen Energiebehörden sind auf Anfrage bei der Kommission erhältlich
2Die Partnerschaft bezieht sich im allgemeinen auf das dem GreenLight-Programm beigetretene
Gesamtunternehmen, wobei alle geeigneten Gebäude, die dem Unternehmen bzw. der Institution gehören oder die langfristig gemietet sind (mehr als 5 Jahre), einbezogen werden. Abweichend von dieser Regel kann eine Institution auch für ausgewählte Liegenschaften dem GreenLight-Programm beitreten; in diesem Fall beziehen sich die Richtlinien nur auf die im Anmeldeformular detailliert aufzuführenden Gebäude. Wenn ein Unternehmen nur mit einer bestimmten Liegenschaft am GreenLight-Programm teilnimmt (z. B. eine Hotelkette, die für das Hotel X in der Stadt Y beitritt), muß darauf in allen, das GreenLight-Programm betreffenden Informationsquellen, z. B. auf Internetseiten und Werbebroschüren deutlich hingewiesen werden. Auch die EU-Kommission wird in ihren Informationsangeboten, wie z. B. Internetseiten, Katalogen, Postern usw., die entsprechenden Liegenschaften namentlich bekanntgeben. Zusätzliche Gebäude können dem Vertrag problemlos hinzugefügt werden und es ist jederzeit möglich, zwischen einer Einzelmitgliedschaft und einer unternehmensweiten Beteiligung zu wechseln.
3Eine förderungswürdige Pilot-Modernisierung ist entweder ein Gebäude oder mindestens 3000 m2
4Der interne Zinsfuß ist der Zinssatz, der den Zeitwert zukünftig erwarteter Cash-Flows mit den Anschaffungskosten des Projekts gleichsetzt. In Prozent ausgedrückt, kann der interne Zinsfuß leicht mit Kreditzinsen verglichen werden, um die Rentabilität einer Investition zu ermitteln. Für einen Strom gleicher Cash-Flows entspricht ein interner Zinsfuß von 20 % über einen Zeitraum von 15 Jahren einer Amortisationszeit von 4,7 Jahren.
5Die Lebenszyklus-Minimalkostenregel besteht in der Akzeptierung einer energiesparenden Beleuchtungsinvestition, wenn der resultierende Kapitalwert der Investition über oder gleich 0 ist. Der Kapitalwert ist der gesamte Cash-Flow, den das Projekt über seine Lebenszeit erzeugt, einschließlich Anschaffungskosten (negativ angerechnet), wobei auf Cash-Flows diskontiert wird, die in Zukunft eintreten (Geldeinsparungen, positiv angerechnet).

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5. Partnerschaftsanträge
an die Kommission
Bei der Kommission eingehende Anträge auf GreenLight-Partnerschaft
werden gemäß den vorstehenden Richtlinien bewertet und genehmigt
oder abgelehnt.
Die Kommission wird die Liste der GreenLight-Partner an die im SAVE-Projekt
mitwirkenden nationalen Stellen und an die Vertreter der Mitgliedstaaten
im SAVE-Ausschuss schicken. Mitgliedstaaten werden die Kommission über
eventuelle Unvereinbarkeiten oder Überschneidungen mit nationalen
Programmen informieren. Dem GreenLight-Partner werden Überwachungs-richtlinien
und Technische Informationen vom JRC Ispra der Europäischen Kommission
in Zusammenarbeit mit nationalen Energiebehörden zur Verfügung
gestellt. Darüber hinaus können nationalen GreenLight-Vertretern können GreenLight-Förderer (eine aktuelle Liste ist auf der Internetseite abrufbar), nationale und lokale Energiebehörden,
Versorgungsunternehmen, Hersteller und Vertreiber von Beleuchtungskomponenten
und Energiedienstleistungsunternehmen (aktualisierte Liste auf Anfrage
erhältlich) direkte technische Hilfe leisten.

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6. Partneranerkennung
Partner haben das Recht, das GreenLight-Programm-Logo zu benutzen, im
GreenLight-Partnerschaftskatalog aufgeführt zu sein und an den GreenLight-Preisverleihungen
teilzunehmen. Darüber hinaus werden ,,Aktionen” der GreenLight-Partner
in der GreenLight-Werbekampagne EU-weit bekannt gemacht.
Die verschiedenen Aktionen sind nachstehend aufgeführt.
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a) Die Benutzung des Logos beschränkt sich auf das ,,Programm” innerhalb
der GreenLight-Partnerschaft. Der Partner darf das Logo nicht für
andere Zwecke oder Aktivitäten benutzen.
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b) Die Kommission überwacht die Realisierung der Richtlinien und wird
bei nachweislichem Missbrauch das Logo entziehen und die Partnerschaft
beenden.
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c) Die Kommission veröffentlicht den GreenLight-Partnerschaftskatalog.
Partner werden Informationen liefern. Darüber hinaus werden Informationen
bezüglich GreenLight-Partnerschaften in die von der Kommission geförderte
GreenLight-Datenbank einfließen.
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d) GreenLight-Programmpreise werden den besten GreenLight-Partnerschaften
gemäß vorgegebenen und vereinbarten Kriterien verliehen. Es
wird Preise für eine Vielzahl verschiedener Arten von Partnern geben.
Für allgemeine Informationen über das GreenLight-Programm wenden Sie sich bitte
an:
Paolo Bertoldi,
GreenLight Programme manager European Commission,
Joint Research Centre,
TP450, Via E. Fermi, 2749, I-21027 Ispra (VA), ITALY
Tel +39 0332 78 9299,
Fax. +39 0332 78 9992
e-mail:
paolo.bertoldi@ec.europa.eu
Für technische Informationen und Unterstützung zum GreenLight-Programm wenden Sie sich bitte
an:
Bogdan Atanasiu,
GreenLight technical co-ordination European Commission,
Joint Research Centre,
TP450, Via E. Fermi, 2749, I-21027 Ispra (VA), ITALY
Tel +39 0332 78 9113,
Fax. +39 0332 78 9992
e-mail:
bogdan.atanasiu@ec.europa.eu
Oder sehen Sie auf unserer Website unter http://www.eu-greenlight.org nach.

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EUROPÄISCHE
GREENLIGHT-PROGRAMMPARTNERSCHAFT
ANMELDEFORMULAR
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Die Organisation/Firma/Institution/Behörde
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...........................................................................................................................
erklärt sich bereit, am GreenLight-Programm teilzunehmen und verpflichtet
sich, die in den beigefügten Richtlinien beschriebenen Kriterien zu
erfüllen.
Die Organisation hält die Europäische Kommission über
die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen durch regelmäßige
Modernisierungsberichte auf dem Laufendem.
Der Name des von der Firma benannten GreenLight-Managers ist:
Name: ..............................................................
Leitungsfunktion: ................................................. Anschrift: ...........................................................
Tel: .....................................................................
Fax: …………………………………….………..........
E-mail: ................................................................
Website: .............................................................. für die Organisation
Direktor oder Unterschriftsbevollmächtigter:
Name: .............................................................
Leitungsfunktion: .................................................
Anschrift: ...........................................................
Tel: .....................................................................
Fax: …………………………………….………..........
E-mail: ................................................................
Website: .............................................................. Unterschrift: .........................................................
Datum:
................................................................. Das unterschriebene Anmeldeformular ist zu senden an:
Paolo Bertoldi European Commission,
Joint Research Centre,
TP450, Via E. Fermi, 2749, I-21027 Ispra (VA), ITALY
Tel +39 0332 78 9299,
Fax. +39 0332 78 9992
e-mail:
paolo.bertoldi@ec.europa.eu
6Im Falle einer Mitgliedschaft für einzelne Liegenschaften sind diese genau zu benennen. |
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